Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Ihre monatliche UnterstĂĽtzung fĂĽr mehr Hygiene & Sicherheit
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese Produkte dienen der Hygiene, dem Schutz vor Infektionen und der Erleichterung der täglichen Pflege. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 EUR monatlich. Erfahren Sie hier, welche Pflegehilfsmittel Ihnen zustehen, wie Sie diese beantragen können und worauf Sie bei der Kostenübernahme achten müssen.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die regelmäßig genutzt und nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Sie sind speziell dafür vorgesehen, die Pflege zu erleichtern und die Hygiene sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für pflegende Angehörige zu gewährleisten.
- Einmalhandschuhe – Schutz für die Hände bei der täglichen Pflege
- Desinfektionsmittel – Reinigung der Hände und Flächen zur Vermeidung von Infektionen
- Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) – Schutz der Matratze vor Flüssigkeiten
- Mundschutz (Einmalmasken) – Schutz vor Keimen und Infektionen
- Schutzschürzen (Einmalgebrauch) – Hygienischer Schutz der Kleidung während der Pflege
- Fingerlinge – Erleichtert die gezielte Wundversorgung und Intimhygiene
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Damit die Pflegekasse die Kosten ĂĽbernimmt, mĂĽssen folgende Voraussetzungen erfĂĽllt sein:
- Anerkannter Pflegegrad: Die pflegebedĂĽrftige Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben.
- Häusliche Pflege: Die Pflege findet zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder durch Angehörige statt.
- Notwendigkeit der Hilfsmittel: Die Produkte müssen zur täglichen Pflege erforderlich sein.
Wichtig: Die Kostenübernahme gilt nicht für Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, da die Einrichtung selbst für die Bereitstellung der Hilfsmittel verantwortlich ist.
KostenĂĽbernahme durch die Pflegekasse
Wie viel ĂĽbernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 EUR pro Monat. Bis zu dieser Höchstgrenze fällt keine Zuzahlung an.
Was passiert, wenn die Kosten ĂĽber 42 EUR liegen?
Falls die benötigten Pflegehilfsmittel den Betrag von 42 EUR überschreiten, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Pflegehilfsmittel sind über die Pflegekasse erstattungsfähig?
Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen und Fingerlinge.
Wie oft muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag wird einmalig bei uns gestellt. Die Pflegehilfsmittel können dann monatlich über uns bezogen werden.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein, Sie mĂĽssen nicht in Vorleistung gehen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kann ich meine Pflegehilfsmittel individuell zusammenstellen?
Ja, die Zusammenstellung der o.g. Pfleghilfsmittel kann individuell nach Ihren BedĂĽrfnissen erfolgen. Wir beraten Sie gerne.
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